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Aktuelles - Energietechnik, Klimageräte, Kühltechnik, Kälteanlagen, Wärmeanlagen, Wärmepumpen

News aus Energietechnik, Klimageräte, Kühltechnik, Kälteanlagen, Wärmeanlagen, Wärmepumpen Neue Stoffverordnung, Kältemittel
English Stoffverordnung seit 1.1.2004

Seit dem 1. Januar 2004 ist die neue Stoffverordnung für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg Kältemittel in Kraft. Die Stoffverordnung ist per 01.08.2005 nicht mehr in Kraft. Der Inhalt wurde in die Chemikalien-Risikoreduktions- Verrordnung, ChemRRV, vom 18. Mai 2005 überführt.

Betroffen sind Kühlanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Diese unterliegen der Bewilligungspflicht (Kanton). Kälte- und Klimaanlagen in Motorfahrzeugen fallen nicht unter die Bewilligungspflicht. Anlagen die vor dem 1. Januar 2004 erstellt wurden sind nicht Bewilligungspflichtig.

Geräte und Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittelinhalt unterliegen einer periodischen Wartungspflicht. Die Inhaber haben zudem dafür zu sorgen, dass ein Wartungsheft geführt wird. Bestehende Anlagen müssen den kantonalen Fachstellen gemeldet werden. Im Wartungsheft des SVK/FWS integriert befindet sich eine Meldekarte und ein Fachstellenverzeichnis. Werden Anlagen ausser Betrieb genommen und der Entsorgung zugeführt, ist die kantonale Fachstelle durch den Eigentümer schriftlich zu informieren.

Das Nachfüllen von Kältemittel R12 und R502 ist seit dem 1. Januar 2004 verboten. Anlagen mit diesen Kältemitteln müssen umgerüstet werden. Als alternative bieten sich die FKW-Kältemittel (R134A, R407C und R404A) an. Diese Kältemittel werden bereits seit Jahren problemlos eingesetzt.
Beim Umrüsten des Kältemittels muss das Öl gewechselt werden (Esteröl statt Mineralöl). Dies bedingt teilweise den Austausch des Verdichters. Weiter müssen Dichtungen und Expansionsventile ausgewechselt werden.

Anlagen mit HFCKW/HFKW (teilweisechlorhaltig z.B. R22, R401A, R402A, R402B, R408A, R409A) dürfen weiter betrieben und bis Ende 2009 nachgefüllt werden. Bis Ende 2014 darf nur noch recycliertes Kältemittel nachgefüllt werden.

Anlagen mit FKW/HFKW (chlorfrei z.B. R134A, R404A, R407C, R410A, R507) dürfen weiter betrieben und nachgefüllt werden.

Nach Möglichkeit sollen natürliche Kältemittel (z.B. R290 Propan, R717 Ammoniak, R723 Ammoniak - Dimethylether, R744 CO2) eingesetzt werden, sofern die Kosten zumutbar sind und die Anlage in einem sicherheitstechnischen unproblematischen Bereich platziert werden kann.

Damit die Betriebssicherheit Ihrer Kälteanlage auch in Zukunft gewährt ist, empfehlen wir Ihnen die frühzeitige Planung der Umrüstung. Denn nur durch einen geplanten Umbau können die Kosten und Umbauzeiten minimiert werden.

Für eine kostenlose Beratung oder allfällige Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter www.svk.ch und www.fws.ch.



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